Initiative Digitale Schule Sachsen
Welche Ziele verfolgt die Initiative Digitale Schule Sachsen?
Die Initiative Digitale Schule Sachsen hat sich aus dem Konzept zur Digitalisierungsinitiative »nu.digital« – Softwareland Sachsen 2030 entwickelt und verfolgt das Ziel, junge Menschen für eine Ausbildung oder ein Studium im IT-Bereich zu begeistern. Im Zuge dessen werden sie an fachliche Inhalte herangeführt und betrachten diese kritisch-reflexiv. Zugleich wird eine Stärkung der Digitalisierungsstrategie des Freistaats Sachsen »Sachsen Digital« erreicht, die als Handlungsleitfaden die Rahmenbedingungen der Digitalisierung ressortübergreifend und aktiv mitgestaltet.
Schülerinnen und Schüler sollen auf die Veränderung der Arbeitswelt in Richtung einer stärkeren Digitalisierung vorbereitet werden. Der absehbare Fachkräftemangel im Bereich der informatiknahen Berufe soll abgefedert, künftig mehr junge Menschen für eine Berufswahl im Feld der informatiknahen Berufe motiviert und die Abbruch-Quote bei den Studienanfängerinnen und -anfängern an den sächsischen Hochschulen im Fachgebiet der Informatik verringert werden.
Wie werden die Ziele erreicht?
Die beschriebene Zielstellung soll zusammengefasst durch zwei Handlungsfelder erreicht werden: die Unterstützung von schulischen sowie außerschulischen Projekten mittels einer Förderrichtlinie sowie die Bildung und wissenschaftliche Begleitung von einem Schulnetzwerk. Ergänzend wird die Expertise eines eigens dazu einberufenen Experten-Beirats einbezogen.
Der Freistaat Sachsen sieht vor, auf Grundlage einer Förderrichtlinie Zuwendungen für Vorhaben, welche die informatische Bildung und die Medienbildung junger Menschen stärken, zu gewähren. Vorgesehen ist die Förderung von schulnahen Projekten bzw. Angeboten, welche neben der Förderung der informatischen Bildung und der Medienbildung zudem für den kritisch-reflexiven Umgang mit und die kreative Nutzung von digitalen Medien sensibilisiert. Schülerinnen und Schüler sollen stärker für informatische sowie mathematisch-naturwissenschaftliche Lehrinhalte mit einem deutlichen Informatik-Bezug, insbesondere zu den Bereichen Robotik bzw. Programmierung, begeistert werden.
Um den Einfluss des Strukturwandels zu berücksichtigen, sollen insbesondere Maßnahmen gefördert werden, die eine landesweite Ausstrahlung haben bzw. deren Wirkung sich auf den ländlichen Raum konzentriert. Zudem wird ein Fokus auf die Förderung von Mädchen und jungen Frauen im Hinblick auf informatische Berufe sowie auf entsprechende Studiengänge gelegt.
Als Zuwendungsempfänger sind u. a. Schulträger, gemeinnützige Vereine und Hochschulen angedacht. Eine Beteiligung von Unternehmen als Kooperationspartner, die dadurch in Kontakt zu ihren potenziellen künftigen Fachkräften erhalten, ist wünschenswert.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ergänzend zur Förderrichtlinie soll insbesondere in den ländlichen Regionen Ost- und Westsachsens ein Schulnetzwerk entstehen. Das Angebot richtet sich an Schulen aller Schularten aus den jeweiligen Regionen mit einem Bezug zur informatischen Bildung im Schulprogramm.
Im Netzwerk erhalten die teilnehmenden Schulen die Möglichkeit, sich untereinander zu vernetzen, um ihre Erfahrungen in Bezug zur informatischen Bildung sowie Werkzeuge und Equipment auszutauschen. Auch eine Kooperation mit externen Partnern und Hochschulen zu diesem Zweck ist vorgesehen. Im Fokus der Netzwerkarbeit steht das Kennenlernen von informatischen bzw. informatiknahen Inhalten. Ein Schwerpunkt soll dabei auch auf die Gewinnung von Mädchen und jungen Frauen für informatiknahe Themen sowie deren Förderung in diesem Bereich gelegt werden.
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Bei der Erreichung der gesetzten Ziele unterstützt ein regional breit aufgestellter Experten-Beirat das Sächsische Staatsministerium für Kultus. In den Experten-Beirat wurden unter anderem Vertreterinnen und Vertreter einer Oberschule, eines Gymnasiums, der Technischen Universität Dresden, der Westsächsische Hochschule Zwickau, der Universität Leipzig, sowie der Branchenverbände Bitkom e. V. und Silikon Saxony e. V. berufen.
Hinweis gemäß § 44a SäHO
Die Mittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.