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Förderrichtlinie

Der Freistaat Sachsen fördert auf Grundlage der Initiative Digitale Schule Sachsen schulische und außerschulische Projekte mit dem Ziel, zum einen Schülerinnen und Schüler auf die zu erwartende Veränderung der Arbeitswelt in Richtung einer stärkeren Digitalisierung vorzubereiten und zum anderen, im den absehbaren Fachkräftemangel im Bereich der informatiknahen Berufe abzufedern und künftig mehr junge Menschen für eine Berufswahl im Feld der informatiknahen Berufe zu motivieren. Darin eingeschlossen sind insbesondere die Bereiche der Robotik und der Programmierung.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Förderrichtlinie – sämtliche relevanten Informationen können Sie der Förderrichtlinie selbst entnehmen.

Die Förderung richtet sich an:

  • Gemeinden, Landkreise und an kommunale Zusammenschlüsse als Träger von Schulen,
  • Schulträger entsprechender genehmigter Ersatzschulen und staatlich anerkannter Internationaler Schulen,
  • gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften sowie Stiftungen, die juristische Personen des Privatrechts und nicht Schulträger im vorstehendem Sinne sind und
  • staatliche Hochschulen sowie staatlich anerkannte Hochschulen, die staatlich refinanziert werden.

Gefördert werden schulische und außerschulische Projekte bzw. Angebote, die

  • ergänzend bzw. begleitend zu den in den sächsischen Lehrplänen festgelegten bestehenden curricularen Maßgaben erweiterte informatische Bildungsinhalte, insbesondere mit Bezug zu Robotik bzw. Programmierung, vermitteln.
  • der Erstellung von pädagogischen Materialien für die Umsetzung von Projekten an Schulen, um die Ziele der Initiative Digitale Schule Sachsen zu verstetigen, dienen.
  • Schülerinnen und Schülern im ländlichen Raum eine Wahrnehmung von örtlich verteilten Angeboten ermöglichen.
  • die Vernetzungsaktivitäten von Schulen, Lehrkräften, aber auch von Schülerinnen und Schülern zu den Zielen der Initiative Digitale Schule Sachsen fördern.

Folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Das Vorhaben richtet sich an Schülerinnen und Schüler oder an weitere Personenkreise des schulnahen Umfelds, die die Lehrkräfte an Schulen bei der nachhaltigen und umfassenden Bildung der Schülerinnen und Schüler unterstützen.
  2. Die schulischen und außerschulischen Projekte bzw. Angebote müssen sich an sächsische Schülerinnen und Schüler oder an weitere Personenkreise des schulnahen Umfelds
    1. flächendeckend in Sachsen,
    2. im ländlichen Raum Sachsens,
    3. an mehreren (mind. fünf) sächsischen Schulen,
    4. in Sachsen und in anderen Bundesländern oder
    5. in grenzübergreifenden Partnerschaften

    richten.

  3. Die geförderte Maßnahme darf nicht der Erfüllung des Lehrplans dienen.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für die beantragte Zuwendung neben der im Finanzierungsplan ausgewiesenen öffentlichen Förderung anderweitige öffentliche Mittel beantragt wurden bzw. werden (Verbot der Doppelförderung).

Der Fördersatz beträgt bis 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die übrigen Mittel sind als Eigen- oder Drittmittel einzubringen. Eine Anrechnung unbarer Leistungen ist nicht möglich.

Antragsstichtage

Es gibt jährlich zwei Antragsstichtage: 15. Februar sowie 15. September eines Jahres. Mit einer Antragstellung zum ersten Stichtag steht ein Zeitraum von über einem Schuljahr zur Verfügung. Projekte mit einer kürzeren Umsetzungsdauer können ergänzend auch zum zweitgenannten Stichtag eingereicht werden.

Alle zum jeweiligen Stichtag eingereichten Anträge werden durch die Bewilligungsstelle bewertet. Im Falle einer Überzeichnung werden die Anträge entsprechend der Bewertung priorisiert. Hinsichtlich der Bewertungskriterien wird auf das Hinweisblatt verwiesen.

Antragseinreichung und einzureichende Unterlagen

Der Förderantrag ist an das Sächsische Staatsministerium für Kultus zu richten. 

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antragsdokument (s. unten)
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Projektbeschreibung (optional)

Bitte senden Sie die Antragsdokumente ausschließlich per E-Mail an:

ulrike.haarig@smk.sachsen.de

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